Ja, ein eingetragen Wegerecht kann unter Umständen gelöscht werden. Diesfordert in der Regel Zustimmung aller beteilig Parteien und muss notell beurkundet. Anschließend wird Löschung im Grund vorgenommen. Es istam, sich recht beraten zu lassen, umzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden