Kann man ein eingetragenes Wegerecht löschen?

Antwort

Ja, ein eingetragen Wegerecht kann unter Umständen gelöscht werden. Diesfordert in der Regel Zustimmung aller beteilig Parteien und muss notell beurkundet. Anschließend wird Löschung im Grund vorgenommen. Es istam, sich recht beraten zu lassen, umzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Kann man zwei Flurstücke zu einem zusammenlegen und was passiert mit dem Wegerecht im Grundbuch?

Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]