Eigentumsübertragung einer ETW an rochter unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechts ausschließlich für ehemaligen Eigentümer, nicht für Ehefrau?

Antwort

Die Eigentumsübertragung einer Eigentumswohnung (ETW) unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts kann so gestaltet werden, dass das Nießbrauchsrecht ausschließlich dem ehemaligen Eigentümer zusteht und nicht der Ehefrau. Dies muss jedoch klar im Übertragungsvertrag festgehalten werden. Es ist wichtig, dass der Vertrag rechtlich korrekt formuliert ist, um sicherzustellen, dass der Nießbrauch nur dem ehemaligen Eigentümer zusteht. Zudem sollte beachtet werden, dass die Ehefrau möglicherweise dennoch Rechte an der Immobilie haben könnte, insbesondere wenn sie im Grundbuch eingetragen ist oder andere gesetzliche Ansprüche bestehen. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Bedingungen und rechtlichen Konsequenzen der Eigentumsübertragung und des Nießbrauchsrechts zu klären.

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