Muss der Ehemann einer in Gütergemeinschaft lebenden Miteigentümerin zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?

Antwort

Nein, der Ehemann muss nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen werden, wenn er nicht selbst Miteigentümer der Immobilie ist. In einer Gütergemeinschaft bleibt das Eigentum an Immobilien in der Regel bei dem Ehepartner, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer haben das Recht, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und abzustimmen.

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