Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]
Nein, der Ehemann muss nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen werden, wenn er nicht selbst Miteigentümer der Immobilie ist. In einer Gütergemeinschaft bleibt das Eigentum an Immobilien in der Regel bei dem Ehepartner, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer haben das Recht, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und abzustimmen.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]