In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]
Nein, der Ehemann muss nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen werden, wenn er nicht selbst Miteigentümer der Immobilie ist. In einer Gütergemeinschaft bleibt das Eigentum an Immobilien in der Regel bei dem Ehepartner, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer haben das Recht, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und abzustimmen.
In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]
Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Dies bedeutet, dass die anwesenden Eigentü... [mehr]