Was ist die Brüstungshöhe von Kellerfenstern?

Antwort

Die Brüstungshöhe von Kellerfenstern ist in Deutschland in der Regel durch die Landesbauordnungen geregelt. Allgemein gilt, dass die Brüstungshöhe mindestens 0,90 Meter betragen sollte, um einen ausreichenden Schutz vor Stürzen zu gewährleisten. In bestimmten Fällen, wie bei Fenstern, die sich über dem Gelände befinden, kann eine niedrigere Brüstungshöhe zulässig sein. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten, da diese variieren können.

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