Die Bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) stellt keine speziellen Anforderungen ausschließlich an Kinderzimmer oder deren Türen. Es gelten jedoch allgemeine Anforderungen an Aufe... [mehr]
Die Brüstungshöhe von Kellerfenstern ist in Deutschland in der Regel durch die Landesbauordnungen geregelt. Allgemein gilt, dass die Brüstungshöhe mindestens 0,90 Meter betragen sollte, um einen ausreichenden Schutz vor Stürzen zu gewährleisten. In bestimmten Fällen, wie bei Fenstern, die sich über dem Gelände befinden, kann eine niedrigere Brüstungshöhe zulässig sein. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten, da diese variieren können.
Die Bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) stellt keine speziellen Anforderungen ausschließlich an Kinderzimmer oder deren Türen. Es gelten jedoch allgemeine Anforderungen an Aufe... [mehr]
In Deutschland regeln die Vermessungsgesetze der Bundesländer, welche Gebäude einer Gebäudeeinmessungspflicht unterliegen. Grundsätzlich müssen neu errichtete oder in ihrem Gr... [mehr]