Ja, im Sinne des § 34 BauGB (Baugesetzbuch) gibt es eine bodenrechtliche Prägung. Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von Vorhaben in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Eine bodenrechtliche Prägung bezieht sich auf die Art und Weise, wie sich die bauliche Nutzung und die städtebauliche Struktur eines Gebiets entwickelt haben. Dabei wird berücksichtigt, ob das geplante Bauvorhaben sich in die vorhandene Umgebung einfügt und die charakteristischen Merkmale des Gebiets wahrt. Es ist wichtig, dass das Vorhaben den allgemeinen Anforderungen an die städtebauliche Ordnung entspricht.