Wie lange darf ich meine Niedertemperatur-Gasetagenheizung Baujahr 1997 noch betreiben?

Antwort

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem GebäudeenergiegesetzGEG) in Deutschland müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Da deine Gasetagenheizung aus dem Jahr 1997 stammt, darfst du sie bis 2027 betreiben. Danach muss sie durch ein moderneres und effizienteres Modell ersetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit dem 1. Februar 2002 selbst in ihrem Haus wohnen. In solchen Fällen kann die Austauschpflicht entfallen. Es ist ratsam, sich bei einem Fachmann oder der zuständigen Behörde zu erkundigen, um sicherzustellen, ob und wann ein Austausch erforderlich ist.

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