Ja, Reparaturen oder Schönheitsreparaturen können grundsätzlich auch nach dem Ende des Mietverhältnisses durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass der Vermieter die Män... [mehr]
Betreff: Beschwerde über undichtes Dach und unzureichende Reparaturen Sehr geehrte/r [Name des Vermieters], ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich wende mich an Sie, um ein ernstes Anliegen bezüglich des undichten Daches in meiner Wohnung [Wohnungsnummer oder Adresse] zur Sprache zu bringen. Trotz der letzten Reparaturen, die durchgeführt wurden, hat sich die Situation nicht verbessert. Bei Regenfällen kommt es weiterhin zu erheblichen Wassereintritt, was nicht nur unangenehm ist, sondern auch die Gefahr von Schimmelbildung und weiteren Schäden an der Bausubstanz mit sich bringt. Ich bitte Sie daher, die Angelegenheit erneut zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem dauerhaft zu beheben. Eine zeitnahe Lösung wäre sehr wünschenswert, um weitere Schäden und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Kontaktdaten] [Datum]
Ja, Reparaturen oder Schönheitsreparaturen können grundsätzlich auch nach dem Ende des Mietverhältnisses durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass der Vermieter die Män... [mehr]
Für die Bearbeitung von Beschwerden durch eine Behörde wie den Kreis Balingen gibt es in der Regel keine bundesweit einheitlich festgelegte Frist. Die Reaktionszeit hängt vom jeweiligen... [mehr]