Ja, ein Bauträger muss nachweisen, dass er erhaltene auf die konkrete Baumaßnahme verwendet hat. Dies ist in der Regel durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Die MaBV verpflichtet Bauträger, die erhaltenen Zahlungen der Erwerber zweckgebunden für die jeweilige Baumaßnahme zu verwenden. Der Bauträger muss dies durch entsprechende Nachweise, wie Rechnungen und Zahlungsbelege, dokumentieren.