Muss ein Bauträger nachweisen, dass er erhaltene Gelder auf die konkrete Baumaßnahme bezahlt hat?

Antwort

Ja, ein Bauträger muss nachweisen, dass er erhaltene auf die konkrete Baumaßnahme verwendet hat. Dies ist in der Regel durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Die MaBV verpflichtet Bauträger, die erhaltenen Zahlungen der Erwerber zweckgebunden für die jeweilige Baumaßnahme zu verwenden. Der Bauträger muss dies durch entsprechende Nachweise, wie Rechnungen und Zahlungsbelege, dokumentieren.

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