Welcher Paragraph der Bauordnung NRW befasst sich mit der Nutzungsänderung?

Antwort

In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) befasst sich § 29 mit der Nutzungsänderung. Hier wird geregelt, unter welchen Bedingungen eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist und welche Anforderungen dabei zu beachten sind. Für weitere Details kann die aktuelle Fassung der BauO NRW eingesehen werden: [BauO NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000454).

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