Die Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber dem Verkäufer erfolgt in der Regel durch eine formelle Erklärung des Vorkaufsberechtigten. Hier sind die Schritte, die typischerweise befolgt werden: 1. **Mitteilung des Verkaufsangebots**: Der Verkäufer muss den Vorkaufsberechtigten über das Verkaufsangebot eines Dritten informieren. Diese Mitteilung sollte alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthalten, insbesondere den Kaufpreis und andere wichtige Vertragskonditionen. 2. **Erklärung der Ausübung des Vorkaufsrechts**: Der Vorkaufsberechtigte muss innerhalb einer bestimmten Frist (die gesetzlich oder vertraglich festgelegt ist) dem Verkäufer schriftlich erklären, dass er das Vorkaufsrecht ausüben möchte. Diese Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich sein. 3. **Abschluss des Kaufvertrags**: Nach der Erklärung der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten zu den gleichen Bedingungen zustande, die der Verkäufer mit dem Dritten vereinbart hat. 4. **Erfüllung der Vertragsbedingungen**: Der Vorkaufsberechtigte muss die im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen erfüllen, einschließlich der Zahlung des Kaufpreises. Es ist wichtig, dass alle Schritte fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form erfolgen, um das Vorkaufsrecht wirksam auszuüben.