Was sind die Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats?

Antwort

Der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat verschiedene Aufgaben und Pflichten, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Überwachung der Verwaltung**: Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Arbeit des Verwalters. Er prüft die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan und gibt eine Stellungnahme dazu ab. 2. **Beratung der Eigentümergemeinschaft**: Der Beirat berät die Eigentümergemeinschaft in Verwaltungsangelegenheiten und kann Empfehlungen aussprechen. 3. **Vorbereitung von Beschlüssen**: Der Beirat hilft bei der Vorbereitung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und kann selbst Anträge stellen. 4. **Prüfung der Rechnungslegung**: Der Beirat prüft die Rechnungslegung des Verwalters und berichtet der Eigentümerversammlung darüber. 5. **Vertretung der Eigentümergemeinschaft**: In bestimmten Fällen kann der Beirat die Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter vertreten, z.B. bei der Kündigung des Verwaltervertrags. 6. **Vermittlung bei Konflikten**: Der Beirat kann bei Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft vermitteln und zur Lösung beitragen. Die genauen Aufgaben und Pflichten können in der Gemeinschaftsordnung oder durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung weiter konkretisiert werden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten