Der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat verschiedene Aufgaben und Pflichten, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Überwachung der Verwaltung**: Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Arbeit des Verwalters. Er prüft die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan und gibt eine Stellungnahme dazu ab. 2. **Beratung der Eigentümergemeinschaft**: Der Beirat berät die Eigentümergemeinschaft in Verwaltungsangelegenheiten und kann Empfehlungen aussprechen. 3. **Vorbereitung von Beschlüssen**: Der Beirat hilft bei der Vorbereitung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und kann selbst Anträge stellen. 4. **Prüfung der Rechnungslegung**: Der Beirat prüft die Rechnungslegung des Verwalters und berichtet der Eigentümerversammlung darüber. 5. **Vertretung der Eigentümergemeinschaft**: In bestimmten Fällen kann der Beirat die Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter vertreten, z.B. bei der Kündigung des Verwaltervertrags. 6. **Vermittlung bei Konflikten**: Der Beirat kann bei Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft vermitteln und zur Lösung beitragen. Die genauen Aufgaben und Pflichten können in der Gemeinschaftsordnung oder durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung weiter konkretisiert werden.