Ist die Abnahme des Gemeinschaftseigentums Sache der Verwaltung?

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Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in der Regel nicht allein Sache der Verwaltung. Sie erfolgt normalerweise durch die Wohnungseigentümer selbst oder durch einen von ihnen beauftragten Sachverständigen. Die Verwaltung kann jedoch unterstützend tätig sein, indem sie organisatorische Aufgaben übernimmt oder die Abnahme koordiniert. Es ist wichtig, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam entscheidet, wie die Abnahme durchgeführt werden soll und wer dafür verantwortlich ist.

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