Ja, das Gemeinschaftseigentum sollte im Kaufvertrag zumindest grundsätzlich genannt werden. Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbst du neben dem Sondereigentum (deine Wohnung) auch einen Anteil... [mehr]
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in der Regel nicht allein Sache der Verwaltung. Sie erfolgt normalerweise durch die Wohnungseigentümer selbst oder durch einen von ihnen beauftragten Sachverständigen. Die Verwaltung kann jedoch unterstützend tätig sein, indem sie organisatorische Aufgaben übernimmt oder die Abnahme koordiniert. Es ist wichtig, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam entscheidet, wie die Abnahme durchgeführt werden soll und wer dafür verantwortlich ist.
Ja, das Gemeinschaftseigentum sollte im Kaufvertrag zumindest grundsätzlich genannt werden. Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbst du neben dem Sondereigentum (deine Wohnung) auch einen Anteil... [mehr]
In einer Hausverwaltung sind verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten wichtig, um Immobilien effizient und rechtssicher zu verwalten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören: 1. **Rechtliche Ken... [mehr]