Die Medizinalaufsicht beaufsichtigt verschiedene Akteure im Gesundheitswesen, darunter: 1. **Ärzte und Ärztinnen**: Sie müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und ihre Berufsausübung entsprechend den medizinischen Standards gestalten. 2. **Krankenhäuser und Kliniken**: Diese Einrichtungen müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Qualitätsstandards einhalten. 3. **Apotheken**: Die Medizinalaufsicht überwacht die ordnungsgemäße Abgabe von Arzneimitteln und die Einhaltung von Vorschriften. 4. **Therapeuten**: Dazu gehören Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und andere Heilberufe, die ebenfalls reguliert sind. 5. **Pflegeeinrichtungen**: Alten- und Pflegeheime unterliegen ebenfalls der Aufsicht, um die Qualität der Pflege sicherzustellen. Die genauen Zuständigkeiten können je nach Land und Region variieren.