Die Rehakosten nach einem Unfall, wie in deinem Beispiel, werden in der Regel von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, wenn der Unfall während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Wenn der Sturz jedoch in der Freizeit geschah, können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, sofern die medizinische Notwendigkeit für die Rehabilitation besteht. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Versicherung zu erkundigen, um die genauen Bedingungen und den Ablauf zu klären.