Wer hat Zugriff auf die Daten einer elektronischen Patientenakte?

Antwort

Die Daten einer elektronischen Patientenakte (ePA) können von verschiedenen Personen und Institutionen eingesehen werden, jedoch unter strengen Datenschutzbestimmungen. Dazu gehören: 1. **Der Patient selbst**: Hat jederzeit Zugriff auf seine eigenen Gesundheitsdaten. 2. **Ärzte und medizinisches Personal**: Nur autorisierte Fachkräfte, die an der Behandlung des Patienten beteiligt sind, dürfen die Daten einsehen. 3. **Krankenhäuser und Kliniken**: Diese können auf die ePA zugreifen, wenn der Patient dort behandelt wird und seine Zustimmung gegeben hat. 4. **Apotheken**: Auch Apotheker können auf bestimmte Informationen zugreifen, um die Medikation des Patienten zu überprüfen. 5. **Versicherungen**: In bestimmten Fällen können Krankenkassen Informationen einsehen, jedoch nur mit Zustimmung des Patienten. Der Zugriff auf die ePA erfolgt in der Regel über ein sicheres System, das sicherstellt, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den Daten haben.

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