Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich folgende Personengruppen freiwillig versichern: 1. **Arbeitnehmer**: Wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2023: 66.600 Euro jährlich), könnt ihr euch freiwillig versichern. 2. **Selbstständige**: Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern. 3. **Studenten**: Studenten, die nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung sind, können sich ebenfalls freiwillig versichern. 4. **Arbeitslose**: Personen, die zuvor in der GKV versichert waren und Arbeitslosengeld beziehen, können sich freiwillig versichern. 5. **Familienangehörige**: Ehepartner oder Lebenspartner von freiwillig Versicherten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die GKV aufgenommen werden. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Fristen zu beachten, da diese variieren können.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]