In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich folgende Personengruppen freiwillig versichern: 1. **Arbeitnehmer**: Wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2023: 66.600 Euro jährlich), könnt ihr euch freiwillig versichern. 2. **Selbstständige**: Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern. 3. **Studenten**: Studenten, die nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung sind, können sich ebenfalls freiwillig versichern. 4. **Arbeitslose**: Personen, die zuvor in der GKV versichert waren und Arbeitslosengeld beziehen, können sich freiwillig versichern. 5. **Familienangehörige**: Ehepartner oder Lebenspartner von freiwillig Versicherten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die GKV aufgenommen werden. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Fristen zu beachten, da diese variieren können.