Wann liegt Kindeswohlgefährdung vor?

Antwort

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen bedroht ist. Dies kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, darunter: 1. **Körperliche Misshandlung**: Jede Form von Gewaltanwendung, die zu Verletzungen oder gesundheitlichen Schäden führt. 2. **Seelische Misshandlung**: Andauernde oder wiederholte verbale Angriffe, Demütigungen, Einschüchterungen oder emotionale Vernachlässigung. 3. **Sexueller Missbrauch**: Jede Form von sexuellen Handlungen, die an oder vor einem Kind vorgenommen werden. 4. **Vernachlässigung**: Unzureichende Versorgung des Kindes mit Nahrung, Kleidung, medizinischer Versorgung oder emotionaler Zuwendung. 5. **Gefährdung durch das Umfeld**: Lebensbedingungen, die das Kind in seiner Entwicklung beeinträchtigen, wie z.B. häusliche Gewalt, Drogenmissbrauch der Eltern oder extreme Armut. In Deutschland ist das Jugendamt verpflichtet, bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung einzugreifen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes zu ergreifen.

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