In Deutschland gibt es strenge Vorschriften zur Abgabe und Handhabung von Arzneimitteln, die im Arzneimittelgesetz (AMG) und in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt sind. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Arzneimittelgesetz (AMG)**: - **Zulassung**: Arzneimittel müssen vor dem Inverkehrbringen eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erhalten. - **Verschreibungspflicht**: Bestimmte Arzneimittel dürfen nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden. - **Kennzeichnung und Packungsbeilage**: Arzneimittel müssen korrekt gekennzeichnet sein und eine Packungsbeilage enthalten, die über Anwendung, Dosierung, Nebenwirkungen und Kontraindikationen informiert. 2. **Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)**: - **Abgabe**: Arzneimittel dürfen nur in Apotheken durch approbierte Apotheker oder unter deren Aufsicht abgegeben werden. - **Beratung**: Apotheken sind verpflichtet, Kunden umfassend zu beraten, insbesondere bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. - **Lagerung**: Arzneimittel müssen unter geeigneten Bedingungen gelagert werden, um ihre Qualität und Wirksamkeit zu gewährleisten. 3. **Betäubungsmittelgesetz (BtMG)**: - **Betäubungsmittel**: Die Abgabe und Handhabung von Betäubungsmitteln unterliegt besonders strengen Vorschriften, einschließlich spezieller Verschreibungsformulare und Dokumentationspflichten. 4. **Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)**: - **Verschreibung**: Regelt die Anforderungen an die Verschreibung von Arzneimitteln, einschließlich der Form und des Inhalts von Rezepten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherstellung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln. Weitere Informationen können auf den Webseiten des [Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)](https://www.bfarm.de) und der [Bundesapothekerkammer](https://www.abda.de) gefunden werden.