Krankengeld und Verletztengeld sind beides Lohnersatzleistungen, unterscheiden sich jedoch in ihrem Anwendungsbereich und den Bedingungen: 1. **Krankengeld**: - **Wann**: Bei längerer Krankheit, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel nach 6 Wochen) endet. - **Dauer**: Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. - **Bedingung**: Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. 2. **Verletztengeld**: - **Wann**: Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. - **Dauer**: Solange die Arbeitsunfähigkeit besteht, jedoch maximal bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Feststellung einer Erwerbsminderung. - **Bedingung**: Versicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Informationen findest du bei den jeweiligen Krankenkassen und Unfallversicherungen.