Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Träger des Versicherungsschutzes die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Krankenkassen sind eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und bieten den Versicherten Leistungen im Rahmen der GKV an. Zu den bekanntesten Krankenkassen gehören die AOK, die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer und die DAK-Gesundheit. Die Trägerschaft der GKV ist durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, insbesondere im SGB V.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]