Darf ein Tierarzt auf Rezept ein verschreibungspflichtiges Medikament abgeben, ohne das Tier untersucht zu haben?

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In Deutschland dürfen Tierärztinnen und Tierärzte verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich nur nach einer eigenen Untersuchung des Tieres und einer entsprechenden Diagnose abgeben oder verschreiben. Das regelt das Arzneimittelgesetz (AMG) sowie die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV). Ein Tierarzt darf also **nicht** einfach auf Vorlage eines (auch tierärztlichen) Rezepts ein verschreibungspflichtiges Medikament herausgeben, ohne das Tier selbst untersucht zu haben. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ist an die sogenannte „Behandlungs- und Untersuchungspflicht“ gebunden. Ausnahmen gibt es nur in sehr eng gefassten Notfällen oder bei einer laufenden Behandlung, wenn der Tierarzt das Tier und dessen Krankengeschichte bereits kennt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundestierärztekammer](https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/tierarzneimittelrecht/). **Fazit:** Ohne eigene Untersuchung des Tieres durch den abgebenden Tierarzt ist die Herausgabe verschreibungspflichtiger Medikamente in der Regel nicht erlaubt.

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