Warum kann der Patient nicht die sofortige Löschung all seiner Daten in der Arztpraxis verlangen?

Antwort

Ein Patient kann nicht die sofortige Löschung all seiner Daten in der Arztpraxis verlangen, weil es gesetzliche Aufbewahrungspflichten gibt, die Ärzte einhalten müssen. In Deutschland beispielsweise sind Ärzte verpflichtet, Patientenakten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren (§ 630f BGB). Diese Regelung dient dazu, die Nachvollziehbarkeit der Behandlung zu gewährleisten und im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen oder medizinischen Nachfragen die notwendigen Informationen bereitzuhalten. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten finden sich auf der Website der Bundesärztekammer: [Bundesärztekammer](https://www.bundesaerztekammer.de).

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