Das Selbstverwaltungsprinzip im deutschen Gesundheitssystem bezieht sich auf die Organisation und Verwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der anderen Gesundheitsdienstleister. Es bedeutet, dass die Akteure im Gesundheitswesen, wie Krankenkassen, Ärzte und andere Leistungserbringer, eigenverantwortlich und unabhängig von staatlicher Kontrolle agieren können. Die wichtigsten Merkmale des Selbstverwaltungsprinzips sind: 1. **Eigenverantwortung**: Die Akteure im Gesundheitswesen sind für die Gestaltung und Durchführung ihrer Aufgaben selbst verantwortlich. Dies fördert die Eigenverantwortung und die Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse der Versicherten. 2. **Mitbestimmung**: Die verschiedenen Gruppen im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen, haben Mitspracherechte und können an der Gestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken. 3. **Regelungen durch Verträge**: Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren erfolgt häufig durch Verträge, die die Leistungen, Vergütungen und Qualitätsstandards regeln. 4. **Staatliche Aufsicht**: Obwohl das System auf Selbstverwaltung basiert, gibt es eine staatliche Aufsicht, die sicherstellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Qualität der Gesundheitsversorgung gewährleistet ist. Insgesamt soll das Selbstverwaltungsprinzip dazu beitragen, dass das Gesundheitssystem effizienter und flexibler auf die Bedürfnisse der Bevölkerung reagieren kann.