Ja, in der Regel kannst du als Praxis zwei Rezepte mit der gleichen Diagnose abrechnen, solange die medizinische Notwendigkeit für beide Rezepte gegeben ist. Es ist wichtig, dass die Verordnungen Richtlinien der jeweiligen Krankenkassen entsprechen und die Behandlungsnotwendigkeit klar dokumentiert ist. Es empfiehlt sich, die spezifischen Vorgaben der Krankenkasse zu beachten und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Abrechnungsexperten zu halten.