In der Schweiz unterliegt das Verschreiben von Betäubungsmitteln strengen gesetzlichen Regelungen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beim Verschreiben eines Rezepts für ein Betäubungsmittel zu beachten sind: 1. **Rezeptformular**: Das Rezept muss auf einem speziellen Rezeptformular für Betäubungsmittel ausgestellt werden, das in der Regel von der Apotheke oder dem zuständigen Gesundheitsamt bereitgestellt wird. 2. **Vollständige Angaben**: Das Rezept muss die vollständigen Angaben des Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) sowie die Angaben des Arztes (Name, Vorname, Adresse, Berufsausweisnummer) enthalten. 3. **Medikamentenbezeichnung**: Es muss der genaue Name des Betäubungsmittels, die Dosierung, die Menge und die Darreichungsform angegeben werden. 4. **Behandlungsgrund**: Der Arzt sollte den Behandlungsgrund angeben, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. 5. **Unterschrift**: Das Rezept muss vom verschreibenden Arzt unterschrieben werden. 6. **Gültigkeitsdauer**: Betäubungsmittelrezepte sind in der Regel nur für eine bestimmte Zeit gültig (meist 30 Tage). 7. **Dokumentation**: Der Arzt sollte die Verschreibung in der Patientenakte dokumentieren. Es ist wichtig, sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien zu informieren, da diese sich ändern können. Bei Unsicherheiten sollte man sich an die zuständigen Behörden oder Fachstellen wenden.