Wie kann ein PPMS-Erkrankter mit EDDS 6,5 für einen österreichischen Pflegeldantrag seine Beeinträchtigung kurz darstellen und begründen?

Antwort

Ein Patient mit Primär Progredienter Multipler Sklerose (PPMS) und einem EDSS-Wert von 6,5 sollte seine Beeinträchtigung im österreichischen Pfleggeldantrag möglichst klar, sachlich und konkret beschreiben. Der EDSS (Expanded Disability Status Scale) von 6,5 bedeutet, dass die Person dauerhaft auf eine Gehhilfe (z. B. Rollator) angewiesen ist und maximal 20 Meter ohne Pause gehen kann. Eine mögliche kurze Darstellung und Begründung könnte lauten: --- **"Ich leide an Primär Progredienter Multipler Sklerose (PPMS) mit einem EDSS von 6,5. Aufgrund der Erkrankung bin ich dauerhaft auf eine Gehhilfe angewiesen und kann maximal 20 Meter ohne Pause gehen. Ich benötige täglich Unterstützung bei der Körperpflege (z. B. Duschen, An- und Auskleiden), beim Toilettengang, bei der Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung sowie bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Zusätzlich bin ich auf Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten angewiesen, da meine Kraft und Koordination stark eingeschränkt sind. Die Beeinträchtigungen bestehen dauerhaft und führen zu einem erheblichen Pflegebedarf."** --- Wichtig ist, die Einschränkungen im Alltag und den konkreten Hilfebedarf zu schildern. Es empfiehlt sich, die Angaben durch ärztliche Befunde und, falls vorhanden, ein aktuelles neurologisches Gutachten zu belegen. Weitere Informationen zum österreichischen Pflegegeld findest du auf den offiziellen Seiten des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html

Kategorie: Gesundheit Tags: PPMS Pflegeld EDDS
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