In der Suchtberatung von Menschen mit Alkohol- oder Drogenproblemen gibt es bestimmte Informationen, die immer gegeben werden müssen, um nicht fahrlässig zu handeln und die Sorgfaltspflicht... [mehr]
Als Suchtberater bist du grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und darfst Klientendaten nicht ohne deren Einwilligung weitergeben. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen du Informationen weitergeben oder bestimmte Hinweise geben musst, um dich nicht strafbar zu machen. Standardmäßig solltest du folgende Punkte beachten: 1. **Schweigepflicht und deren Grenzen**: Klienten müssen über die Schweigepflicht und deren gesetzliche Ausnahmen (z. B. bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, geplanten Straftaten) informiert werden. 2. **Gefährdungsmeldung**: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (z. B. Suizidgefahr, geplante schwere Straftaten) bist du verpflichtet, dies zu melden oder geeignete Maßnahmen einzuleiten (§ 34 StGB – rechtfertigender Notstand). 3. **Hinweis auf Freiwilligkeit**: Die Teilnahme an der Beratung ist freiwillig, außer es handelt sich um eine gerichtlich angeordnete Maßnahme. Klienten müssen darüber informiert werden. 4. **Datenschutz**: Klienten müssen über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten gemäß DSGVO informiert werden. 5. **Rechtslage bei illegalen Substanzen**: Du darfst keine Anleitung zum illegalen Konsum geben oder zur Beschaffung illegaler Substanzen anstiften. Klienten sollten über die rechtlichen Konsequenzen des Besitzes und Konsums illegaler Drogen informiert werden. 6. **Dokumentationspflichten**: Du musst die Beratung dokumentieren, aber auch hier gilt der Datenschutz. **Wichtig:** Du bist nicht verpflichtet, Straftaten, die dir im Rahmen der Beratung anvertraut werden (z. B. Drogenkonsum), anzuzeigen – außer es handelt sich um geplante schwere Straftaten oder akute Gefährdung. **Fazit:** Informiere Klienten immer über Schweigepflicht, Datenschutz, Freiwilligkeit und die Grenzen der Verschwiegenheit. Bei akuter Gefahr für Leib und Leben musst du handeln. So schützt du dich vor strafrechtlichen Konsequenzen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Caritasverband](https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/sucht/faq-suchtberatung) oder der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)](https://www.drugcom.de/beratung/beratung-vor-ort/).
In der Suchtberatung von Menschen mit Alkohol- oder Drogenproblemen gibt es bestimmte Informationen, die immer gegeben werden müssen, um nicht fahrlässig zu handeln und die Sorgfaltspflicht... [mehr]