Bei einer SVS-Prüfung (Sozialversicherungsanstalt, meist im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung) wird dein tatsächlicher Unterstützungsbedarf im Alltag beurteilt. Mit einer primär pr... [mehr]
Bei einer primär progredienten Multiplen Sklerose (PPMS) mit der von dir beschriebenen starken Einschränkung der Gehfähigkeit (nur noch 100 Meter mit zwei Gehhilfen, keine Überwindung von Niveauunterschieden) besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegeleistungen. **Pflegegrad:** In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit nach Pflegegraden (1–5) eingestuft. Die Einstufung erfolgt nach dem Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen, z.B. Mobilität, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Deine geschilderten Einschränkungen deuten auf einen höheren Pflegegrad (mindestens 3, eventuell 4) hin, da die Mobilität und Selbstständigkeit stark eingeschränkt sind. **Vorgehen:** 1. **Pflegegeldantrag stellen:** Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse (in der Regel bei deiner Krankenkasse angesiedelt). Das geht formlos, z.B. telefonisch oder schriftlich. 2. **Begutachtung durch den MD:** Nach Antragstellung kommt der Medizinische Dienst (MD) zu dir nach Hause und beurteilt deine Situation. 3. **Einstufung und Bescheid:** Nach der Begutachtung erhältst du einen Bescheid mit dem zuerkannten Pflegegrad und der Höhe des Pflegegeldes. **Tipp:** Bereite dich auf die Begutachtung vor, indem du dokumentierst, wobei du im Alltag Hilfe benötigst (z.B. An- und Auskleiden, Körperpflege, Essen, Mobilität in der Wohnung, Toilettengänge). Es ist wichtig, den tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darzustellen. **Weitere Unterstützung:** Neben dem Pflegegeld gibt es auch Sachleistungen (z.B. ambulante Pflegedienste), Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Duschstuhl) und ggf. Wohnraumanpassungen. Auch ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen (z.B. "G", "aG", "B") kann beantragt werden. **Weitere Informationen:** - [Pflegegeld und Pflegegrade – Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege/pflegegrade-und-pflegegeld-13209) - [Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)](https://www.dmsg.de/) Bei Unsicherheiten kann auch eine Pflegeberatungsstelle oder die Sozialberatung der DMSG unterstützen.
Bei einer SVS-Prüfung (Sozialversicherungsanstalt, meist im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung) wird dein tatsächlicher Unterstützungsbedarf im Alltag beurteilt. Mit einer primär pr... [mehr]
Ob eine Reha (Kur) bei primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS) mit einem EDSS-Wert von 6,0 und im Alter von 74 Jahren zu empfehlen ist, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. G... [mehr]