Ist gesetzlich festgelegt, wie ein Pflegeempfänger bezeichnet werden muss?

Antwort

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie Pflegeempfänger bezeichnet werden müssen. In der Praxis werden häufig Begriffe wie "Pflegebedürftiger", "Pflegeempfänger" oder "Klient" verwendet. Die Wahl des Begriffs kann je nach Kontext und Einrichtung variieren, wobei der respektvolle Umgang mit den betroffenen Personen im Vordergrund stehen sollte.

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