In welchem Paragraph des PflBG ist die Delegation ärztlicher Tätigkeiten geregelt?
Antwort
Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten ist im § 7 des Patientenrechtegesetzes (PflBG) geregelt. Dort werden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Delegation von Aufgaben an nichtärztliches Personal beschrieben.