In welchem Paragraph des PflBG ist die Delegation ärztlicher Tätigkeiten geregelt?

Antwort

Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten ist im § 7 des Patientenrechtegesetzes (PflBG) geregelt. Dort werden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Delegation von Aufgaben an nichtärztliches Personal beschrieben.

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