Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 % des Bruttoeinkommens) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusat...
In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung für die Organspende. Das bedeutet, dass jeder Bürger ab 16 Jahren selbst entscheiden kann, ob er Organspender sein möchte oder nicht. Diese Entscheidung kann in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Wenn keine Entscheidung dokumentiert ist, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie einer Organspende zustimmen. Weitere Informationen zur Organspende in Deutschland findest du auf der offiziellen Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): [Organspende-info.de](https://www.organspende-info.de/).
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 % des Bruttoeinkommens) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusat...