Bis wann waren Bachblüten in Deutschland arzneimittelpflichtig?

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Bachblüten waren in Deutschland nicht „bis zu einem bestimmten Stichtag generell arzneimittelpflichtig und danach frei verkäuflich“. Maßgeblich war und ist vielmehr, **als was das jeweilige Produkt rechtlich eingestuft wurde**. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind entweder **apothekenpflichtig** oder – nur in ausdrücklich geregelten Fällen – **frei verkäuflich**; frei verkäuflich sind nur die im Arzneimittelgesetz bzw. in der AMVerkRV ausdrücklich erfassten Gruppen. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/zugang-zu-arzneimitteln.html)) Für Bachblütenpräparate gilt dabei: Sie wurden in Deutschland typischerweise **als Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen** behandelt und in der Praxis über den Arzneimittelmarkt geführt; das BfArM nennt Bachblüten ausdrücklich in einem Atemzug mit homöopathischen Globuli und Schüßler-Salzen als solche Mittel. Seit dem neuen Arzneimittelgesetz, das **am 1. Januar 1978** in Kraft trat, unterliegen solche bereits im Handel befindlichen Präparate dem arzneimittelrechtlichen System. ([apotheken-umschau.de](https://www.apotheken-umschau.de/medikamente/warum-es-in-apotheken-auch-arzneien-ohne-nachgewiesene-wirksamkeit-gibt-804919.html)) Die kurze Antwort lautet daher: **Einen einheitlichen Endzeitpunkt, bis wann Bachblüten in Deutschland „nicht frei im Handel“ waren, gibt es so nicht.** Soweit sie als **Arzneimittel** in Verkehr gebracht wurden, waren sie grundsätzlich **nicht frei im allgemeinen Handel**, sondern apothekengebunden, sofern nicht eine ausdrückliche Freigabe als frei verkäufliches Arzneimittel vorlag. Eine solche generelle Freigabe speziell für „Bachblüten“ lässt sich aus den maßgeblichen Regelungen nicht ableiten. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/zugang-zu-arzneimitteln.html))

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