Wie erhält man das Merkzeichen RF für eine Schwerbehinderung?

Antwort

Das Merkzeichen „RF“ (für „Rundfunkgebührenbefreiung“) wird Menschen mit Behinderung zuerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es berechtigt zu Ermäßigungen oder Befreiungen bei Rundfunkgebühren (z. B. beim Rundfunkbeitrag). **Voraussetzungen für das Merkzeichen „RF“:** Ein Mensch erhält das Merkzeichen „RF“, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: 1. **Gehörlosigkeit:** Die Person ist gehörlos oder ihr Hörvermögen ist so stark eingeschränkt, dass sie sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen kann. 2. **Blindheit:** Die Person ist blind oder ihr Sehvermögen auf beiden Augen beträgt nicht mehr als 2 % (auch mit Sehhilfen). 3. **Schwerstbehinderung:** Die Person ist nicht nur vorübergehend wegen ihres Leidens ständig auf fremde Hilfe angewiesen (z. B. bei Pflegegrad 4 oder 5) oder kann an öffentlichen Veranstaltungen wegen ihrer Behinderung nicht teilnehmen. **Wie beantragt man das Merkzeichen „RF“?** - Das Merkzeichen wird beim zuständigen Versorgungsamt oder der Schwerbehindertenstelle im Rahmen des Antrags auf Feststellung einer Behinderung oder bei einer Nachprüfung beantragt. - Im Antrag sollte das Merkzeichen „RF“ ausdrücklich gewünscht werden. - Es müssen entsprechende ärztliche Nachweise oder Gutachten vorgelegt werden, die die Voraussetzungen belegen. **Weitere Informationen:** - [Informationen zum Merkzeichen RF beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Teilhabe-und-Inklusion/Schwerbehinderung/merkzeichen.html) - [Informationen zum Rundfunkbeitrag und Befreiung](https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermassigung/index_ger.html) Das zuständige Versorgungsamt prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Zuerkennung des Merkzeichens.

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