Medizinische Penis-Vakuumpumpen erhältst du in der Regel in Apotheken, Sanitätshäusern oder bei spezialisierten Online-Shops für medizinische Hilfsmittel. Auch einige Urologen k&ou... [mehr]
In Deutschland ist für das sogenannte „begleitete Sterben“ – also die Inanspruchnahme von Sterbehilfe – grundsätzlich kein medizinischer Grund zwingend vorgeschrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein Persönlichkeitsrecht ist. Das bedeutet, dass jeder Mensch selbst entscheiden darf, sein Leben zu beenden, unabhängig von einer schweren Erkrankung. Allerdings gibt es in der Praxis Einschränkungen: Viele Organisationen und Ärztinnen/Ärzte, die assistierten Suizid begleiten, verlangen in der Regel, dass ein ernsthafter, dauerhafter und freier Sterbewunsch vorliegt. Häufig wird auch ein medizinischer Grund (z. B. eine schwere, unheilbare Krankheit) vorausgesetzt, um sicherzustellen, dass die Entscheidung wohlüberlegt und nicht aus einer vorübergehenden Krise heraus getroffen wird. Das ist aber keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Absicherung der Organisationen und Mediziner. Die konkrete Ausgestaltung und die Voraussetzungen können sich je nach Bundesland, Organisation und beteiligten Personen unterscheiden. Es empfiehlt sich, sich direkt bei entsprechenden Organisationen oder Fachleuten zu informieren. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)](https://www.dghs.de/) oder der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)](https://www.bzga.de/).
Medizinische Penis-Vakuumpumpen erhältst du in der Regel in Apotheken, Sanitätshäusern oder bei spezialisierten Online-Shops für medizinische Hilfsmittel. Auch einige Urologen k&ou... [mehr]
In Deutschland ist die Rechtslage zum Verschreiben von Medikamenten zum Zweck der Selbsttötung (assistierter Suizid) komplex und hat sich in den letzten Jahren verändert. Das Bundesverfassu... [mehr]