Ja, eine psychische Belastung kann als Gefährdung der Gesundheit gelten. Wenn sowohl Schüler*innen als auch eine Lehrkraft angeben, dass sie aufgrund der Situation keinen Unterricht mehr miteinander machen können und sich Beschwerden äußern, kann das auf eine erhebliche psychische Belastung hindeuten. Im Arbeitsrecht und im Schulrecht wird psychische Gesundheit zunehmend als wichtiger Aspekt des Gesundheitsschutzes anerkannt. Für Lehrkräfte gilt: Wenn die psychische Belastung so stark ist, dass sie die Gesundheit gefährdet, kann dies als Arbeitsunfähigkeit gelten. In solchen Fällen sollte die Lehrkraft ärztlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Krankschreibung in Erwägung ziehen. Auch für Schüler*innen ist eine psychische Gefährdung ernst zu nehmen; Schulen sind verpflichtet, für das Wohl aller Beteiligten zu sorgen. Insgesamt ist es wichtig, dass die Schule die Situation ernst nimmt und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten ergreift, zum Beispiel durch Gespräche, Mediation oder andere Unterstützungsangebote.