Stimmt es, dass Krankenkassen immer seltener die Lokalanästhesie beim Zahnarzt zahlen, weil der Schmerz als aushaltbar gilt?

Antwort

Die Behauptung, dass die Krankenkassen „immer weniger die Lokalanästhesie beim Zahnarzt zahlen, weil der Schmerz aushaltbar sein soll“, ist so pauschal nicht korrekt. **Faktenlage:** - Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) beim Zahnarzt, wenn sie medizinisch notwendig ist. Das ist bei den meisten zahnärztlichen Behandlungen der Fall, bei denen Schmerzen zu erwarten sind (z.B. Füllungen, Extraktionen). - Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei sehr kleinen, oberflächlichen Behandlungen (z.B. winzige Füllungen ohne Nervnähe) kann es vorkommen, dass die Kasse die Anästhesie nicht übernimmt, weil der Eingriff als „schmerzarm“ gilt. In solchen Fällen kann der Zahnarzt die Betäubung als Privatleistung anbieten. - Die Entscheidung, ob eine Anästhesie notwendig ist, trifft der Zahnarzt nach medizinischen Kriterien und in Absprache mit dem Patienten. **Fazit:** Die Aussage ist also nur in sehr eingeschränkten Fällen zutreffend. Im Regelfall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Lokalanästhesie beim Zahnarzt. Nur bei sehr kleinen, als schmerzarm eingestuften Eingriffen kann es sein, dass die Kosten nicht übernommen werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung](https://www.kzbv.de/faq-leistungen-der-krankenkassen.1106.de.html).

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