Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Social Freezing bei verheirateten Paaren oder gibt es staatliche Förderung?

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In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für Social Freezing (Einfrieren von Eizellen) nicht, auch nicht für verheiratete Paare. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, medizinische Gründe vorliegen, wie z.B. eine bevorstehende Chemotherapie. In solchen Fällen kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Eine staatliche Förderung für Social Freezing gibt es nicht. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, da die Regelungen variieren können und es möglicherweise individuelle Vereinbarungen gibt.

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