Um dich von Zuzahlungen bei der Krankenkasse befreien zu lassen, musst du einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Das geht so: **1. Voraussetzungen prüfen:** Du kannst dich befreien lass... [mehr]
Ja, die Krankenkasse kann rückwirkend die Versicherungspflicht feststellen. Dies geschieht in der Regel, wenn festgestellt wird, dass eine Person in der Vergangenheit nicht versichert war, obwohl sie versicherungspflichtig gewesen wäre. Die Rückwirkung kann bis zu einem bestimmten Zeitraum, meist bis zu einem Jahr, erfolgen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Fristen der jeweiligen Krankenkasse zu beachten, da diese variieren können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen oder rechtlichen Rat einzuholen.
Um dich von Zuzahlungen bei der Krankenkasse befreien zu lassen, musst du einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Das geht so: **1. Voraussetzungen prüfen:** Du kannst dich befreien lass... [mehr]