Kennzeichnung von Fertigarzneimitteln?

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Die Kennzeichnung von Fertigarzneimitteln unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass Verbraucher und Fachleute die Produkte sicher und effektiv nutzen können. In der Regel müssen folgende Informationen auf der Verpackung oder dem Beipackzettel enthalten sein: 1. **Name des Arzneimittels**: Der Handelsname sowie der Wirkstoffname. 2. **Zusammensetzung**: Angaben zu den Wirkstoffen und deren Mengen sowie zu den sonstigen Bestandteilen. 3. **Anwendungsgebiete**: Informationen darüber, wofür das Arzneimittel verwendet werden kann. 4. **Gegenanzeigen**: Hinweise, wann das Arzneimittel nicht angewendet werden sollte. 5. **Nebenwirkungen**: Mögliche unerwünschte Wirkungen, die auftreten können. 6. **Dosierung**: Anweisungen zur richtigen Einnahme oder Anwendung des Arzneimittels. 7. **Lagerbedingungen**: Hinweise zur richtigen Lagerung, um die Wirksamkeit zu gewährleisten. 8. **Haltbarkeitsdatum**: Das Datum, bis zu dem das Arzneimittel verwendet werden kann. 9. **Herstellerinformationen**: Name und Adresse des Herstellers oder des Vertreibers. 10. **Chargennummer**: Zur Rückverfolgbarkeit des Produkts. Diese Informationen sind wichtig, um die Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels zu gewährleisten und um den Anwender über die richtige Handhabung zu informieren.

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