Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland gibt es verschiedene Arten von Krankenkassen. Diese lassen sich in folgende Kategorien einteilen: 1. **Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)** 2. **Ersatzkassen (z.B. Techniker Krankenkasse, Barmer)** 3. **Betriebskrankenkassen (BKK)** 4. **Innungskrankenkassen (IKK)** 5. **Knappschaft** 6. **Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)** Die Anzahl der Versicherten in der GKV variiert, aber nach den neuesten verfügbaren Daten sind etwa 73 Millionen Menschen in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Diese Zahl umfasst sowohl Pflichtversicherte als auch freiwillig Versicherte und Familienangehörige, die beitragsfrei mitversichert sind.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]