Welche Leistungen sind im Kapitel 38 EBM delegierbar?

Antwort

Kapitel 38 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) bezieht sich auf die "Speziallaborunungen". Delegierbare Leistungen in diesem Kapitel sind solche, die von entsprechend qualifiziertem nicht-ärztlichem Personal unter Aufsicht eines Arztes durchgeführt werden können. Für detaillierte Informationen und eine genaue Liste der delegierbaren Leistungen im Kapitel 38 des EBM, empfiehlt es sich, die aktuelle Version des EBM zu konsultieren oder sich an die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden. Hier ist der Link zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), wo der EBM einsehbar ist: [KBV EBM](https://www.kbv.de/html/online-ebm.php).

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