Ja, grundsätzlich kann jeder eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten, insbesondere Personen, die in bestimmten Bereichen arbeiten, in denen ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten besteht. Dazu gehören beispielsweise Beschäftigte in der Lebensmittelindustrie, im Gesundheitswesen oder in der Kinderbetreuung. Die Belehrung dient dazu, das Bewusstsein für Hygienemaßnahmen und den Umgang mit infektiösen Krankheiten zu schärfen. Es ist wichtig, dass die Belehrung von einer zuständigen Behörde oder einer qualifizierten Person durchgeführt wird.