Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss bestimmte Informationen enthalten, um gültig zu sein. Dazu gehören: 1. **Name und Anschrift des Arztes**: Der ausstellende Arzt muss klar erkennbar sein. 2. **Name des Patienten**: Der vollständige Name des Patienten, der arbeitsunfähig ist. 3. **Geburtsdatum des Patienten**: Zur eindeutigen Identifikation. 4. **Datum der Untersuchung**: Der Tag, an dem die Untersuchung stattgefunden hat. 5. **Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit**: Der genaue Zeitraum, für den die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird (von-bis-Datum). 6. **Datum der Ausstellung**: Das Datum, an dem die Bescheinigung ausgestellt wurde. 7. **Unterschrift des Arztes**: Die Bescheinigung muss vom Arzt unterschrieben sein. 8. **Diagnose (optional)**: In der Regel wird die Diagnose nicht auf der Bescheinigung für den Arbeitgeber angegeben, sondern nur auf der Ausfertigung für die Krankenkasse. Diese Angaben sind notwendig, damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Krankenkasse gültig ist.