In welchem Paragraf des IfSG ist geregelt, dass Heilpraktiker keinen Erregernachweis führen dürfen?

Antwort vom

Die Regelung, dass Heilpraktiker keinen Erregernachweis führen dürfen, findet sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 24. Hier der entsprechende Paragraf: § 24 IfSG - Verbot der Durchführung von Tätigkeiten zur Feststellung von Krankheitserregern durch Heilpraktiker Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz: [IfSG](https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__24.html).

Verwandte Fragen

Wo gibt es online eine Belehrung nach §43 IfSG mit Bestätigung?

Ja — online bekommst du die Belehrung nach § 43 IfSG vor allem 1. über dein zuständiges Gesundheitsamt, wenn es eine Online-Belehrung anbietet, oder 2. über vom Gesundheits...