Ja — online bekommst du die Belehrung nach § 43 IfSG vor allem 1. über dein zuständiges Gesundheitsamt, wenn es eine Online-Belehrung anbietet, oder 2. über vom Gesundheits...
In welchem Paragraf des IfSG ist geregelt, dass Heilpraktiker keinen Erregernachweis führen dürfen?
Antwort vomDie Regelung, dass Heilpraktiker keinen Erregernachweis führen dürfen, findet sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 24. Hier der entsprechende Paragraf: § 24 IfSG - Verbot der Durchführung von Tätigkeiten zur Feststellung von Krankheitserregern durch Heilpraktiker Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz: [IfSG](https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__24.html).