Die Regelung, dass Heilpraktiker keinen Erregernachweis führen dürfen, findet sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 24. Hier der entsprechende Paragraf: § 24 IfSG - Verbot d... [mehr]
Die Regelung, dass Heilpraktiker keinen Erregernachweis führen dürfen, findet sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 24. Hier der entsprechende Paragraf: § 24 IfSG - Verbot d... [mehr]
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt § 24, dass Heilpraktiker keinen Erregernachweis führen dürfen. Hier ist der genaue Wortlaut: "§ 24 Verbot der Durchführung von T&... [mehr]