Nach welchem Gesetz werden Hospize abgerechnet?

Antwort

Hospize in Deutschland rechnen ihre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ab, insbesondere nach dem SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung) und dem SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung). Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch die Krankenkassen und Pflegekassen, ergänzt durch Eigenmittel der Hospize und Spenden. Weitere Details findest du im SGB V, § 39a (Hospizleistungen) und im SGB XI, § 39a (Hospizversorgung).

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