Muss es bei der Krankenkasse angegeben werden, wenn Gruppentherapie nur 50 Minuten dauert?

Antwort

Ja, es muss bei der Krankenkasse angegeben werden, wenn die Dauer der Gruppentherapie von der üblichen Zeit abweicht. In der Regel dauern Gruppentherapiesitzungen 90 Minuten. Wenn eine Sitzung nur 50 Minuten dauert, sollte dies der Krankenkasse mitgeteilt werden, da es Auswirkungen auf die Abrechnung und die Genehmigung der Therapie haben kann. Es ist wichtig, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig angegeben werden, um Missverständnisse oder Probleme bei der Kostenerstattung zu vermeiden.

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