Die Gründung und Abrechnung einer ergotherapeutischen Praxis nach SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) erfordert die Beachtung mehrerer grundlegender Schritte und rechtlicher Vorgaben: 1. **Berufliche Qualifikation**: - Abschluss als staatlich anerkannter Ergotherapeut. - Eventuell zusätzliche Qualifikationen oder Fortbildungen, je nach Spezialisierung. 2. **Praxisgründung**: - **Businessplan**: Erstellung eines detaillierten Businessplans, der die Finanzierung, Zielgruppe, Marketingstrategie und betriebswirtschaftliche Aspekte abdeckt. - **Rechtsform wählen**: Entscheidung für eine Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, GbR, GmbH). - **Anmeldung**: Anmeldung der Praxis beim Gewerbeamt und Eintragung ins Handelsregister (je nach Rechtsform). - **Berufshaftpflichtversicherung**: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. 3. **Räumlichkeiten und Ausstattung**: - Auswahl geeigneter Praxisräume, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z.B. Barrierefreiheit). - Anschaffung der notwendigen Ausstattung und Materialien für die ergotherapeutische Behandlung. 4. **Zulassung und Verträge**: - **Zulassung bei den Krankenkassen**: Beantragung der Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. - **Verträge mit Krankenkassen**: Abschluss von Verträgen mit den Krankenkassen, um Leistungen nach SGB V abrechnen zu können. 5. **Abrechnung nach SGB V**: - **Heilmittelverordnung**: Ergotherapeutische Leistungen werden auf Basis einer ärztlichen Verordnung (Heilmittelverordnung) erbracht. - **Leistungserbringung**: Durchführung der verordneten ergotherapeutischen Maßnahmen. - **Dokumentation**: Sorgfältige Dokumentation der erbrachten Leistungen und Fortschritte der Patienten. - **Abrechnung**: Erstellung und Einreichung der Abrechnungen bei den Krankenkassen. Dies erfolgt in der Regel über spezialisierte Abrechnungssoftware oder Abrechnungsdienstleister. 6. **Qualitätsmanagement**: - Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems, um die Qualität der erbrachten Leistungen sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. 7. **Fortbildung und Netzwerken**: - Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Fachveranstaltungen, um auf dem neuesten Stand der ergotherapeutischen Praxis zu bleiben. - Aufbau eines Netzwerks mit anderen Gesundheitsdienstleistern und Ärzten. Diese Schritte bieten eine grundlegende Orientierung für die Gründung und Abrechnung einer ergotherapeutischen Praxis nach SGB V. Es ist ratsam, sich zusätzlich von Fachleuten wie Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern unterstützen zu lassen.