Die Grad der Behinderung (GdB) wird in Deutschland durch die Versorgungsämter festgelegt und kann je nach individuellen Umständen variieren. Bei einer Knie-Totalendoprothese (TEP) und einer Hüft-TEP sowie Arthrose 4. Grades im rechten Knie und in der linken Hüfte könnte der GdB in einem Bereich von 50 bis 70 liegen, abhängig von der Schwere der Einschränkungen und der Auswirkungen auf die Mobilität und Lebensqualität. Es ist ratsam, einen Antrag auf Feststellung des GdB zu stellen, um eine genaue Bewertung zu erhalten.