Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambu... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, gleichzeitig eine neurologische Psychotherapie und Richtlinienpsychotherapie zu machen. Allerdings ist es wichtig, dies mit den behandelnden Therapeuten abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Therapien sich ergänzen und nicht widersprüchlich sind. Zudem können die Krankenkassen spezifische Regelungen haben, die beachtet werden müssen. Es ist ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse zu informieren und die Therapeuten über die parallelen Behandlungen zu informieren.
Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambu... [mehr]
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]